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Formulare

Hier finden Sie häufig benötigte Formulare zum Download:

Kosten

Rechtsanwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert – also dem Geldwert oder dem wirtschaftlich bewerteten Interesse am Ausgang des Verfahrens. Im Familienrecht sind viele Gegenstandswerte gesetzlich geregelt, wie z. B. für Scheidung, Sorge- oder Umgangsrecht.

Je nach Tätigkeit fallen Gebühren an für eine außergerichtliche Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder eine gerichtliche Vertretung. Ergänzend können Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten oder Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Angelegenheiten zu beantragen.

Für Beratungshilfe bringen Sie zum Beratungstermin den Beratungshilfeschein mit, den Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen – zusammen mit dem Eigenanteil von 15,00 € pro Angelegenheit.

Den Verfahrenskostenhilfeantrag stellen wir gemeinsam mit dem Sachantrag bei Gericht. Hierfür benötigen wir die ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Original sowie die dazugehörigen Belege in Kopie.